Beschreibung

Für Ihren OPEL Grandland passgenaue Tönungsfolie
Achtung! die kleinen Scheiben im Kofferraum sind von innen nicht zugänglich und werden nicht mitgeliefert. Da diese kleinen Scheiben bereits vom Werk aus zu 80 % getönt sind, sollte es kein Problem darstellen. Die Türfolien einzufädeln ist nicht ganz leicht, spezielle Einbauhinweise werden mitgeliefert.
DURCH DEN PASSGENAUEN ZUSCHNITT WIRD DIE SCHEIBENTÖNUNG PROFESSIONELL
Wichtige Hinweise:

  • Montageanforderungen sind im Produkte- Startbild farblich dargestellt (Erläuterungen siehe Aufwand Scheiben tönen).
  • Auf den Fotos sind ausschließlich Fahrzeuge mit unseren Tönungsfolien abgebildet.

Empfohlenes Montagewerkzeug:

  • Eckenrakel und Gold Corner: Mit diesen langlebigen und robusten Werkzeugen arbeitet der Profi, es lohnt sich.

Professionelle Scheibentönung: Unsere passgenau vorgeschnittene Auto-Tönungsfolie bietet Ihnen ein optimales Ergebnis:

  • Kein aufwendiges Zuschneiden am Fahrzeug erforderlich.
  • Keine Gefahr, Gummi oder Glas zu beschädigen.
  • Die Folie schrumpft mit einem Heißluftfön hervorragend, um eine blasen- und faltenfreie Verlegung an gewölbten Scheiben zu ermöglichen.
  • Spezieller Folienüberstand, der die empfindlichen Folienkanten beim Transport und der Lagerung schützt, wird vor der Verlegung einfach mit der Schutzfolie abgezogen.

Garantie und Schutz:

  • 10 bis 15 Jahre Garantie auf Abblättern, Rissbildung, merkliches Ausbleichen und Verfärben (bei fachgerechter Montage).
  • Blockiert mindestens 98% der UV-Strahlung, schützt Augen und Inneneinrichtung.
  • Bei 15- Jahresfolien sorgt unsichtbare Metallisierung oder Keramik neben der Beschattung für ein kühleres Auto.
  • Dickere 15-Jahresfolien bieten Splitterschutz und halten bei Unfällen das Autoglas zusammen.

Lieferumfang:

  • Genügend Seifenkonzentrat “Entspanner” wird immer kostenfrei mitgeliefert.
  • Passgenaue Tönungsfolien, Verlegewerkzeug und Konfektionierung nach Ihrer Wahl.
  • Montageanleitung mit fahrzeugspezifischen Hinweisen
  • Deutsche Bauartgenehmigung (ABG)